Zurück
Allgemeine GeschäftsbedingungenHinweisWir von STARLIMO.ch stellen unseren Kunden sehr gepflegte Fahrzeuge zur Verfügung. Aus Rücksicht gegenüber dem nächsten Kunden herrscht in unseren Fahrzeugen RAUCHVERBOT. Ihr Chauffeur ist gerne bereit für Sie eine Rauchpause einzulegen. Wird im Fahrzeug dennoch geraucht, so kann dies zum unverzüglichen Fahrtabbruch führen. Kundschaft die sich ungebührlich verhält im Fahrzeug wird sofort von der Fahrt ausgeschlossen und unverzüglich zur nächsten BUS oder Zughaltestelle geführt. Ohne jeglichen Anspruch auf Rückvergütung einer geleisteten Bezahlung. AGB’s 1. Nachstehende Vertrags- und Zahlungsbedingungen erkennt jeder Kunde durch Erteilung eines Auftrages als rechtlich bindend an. Minderjährige benötigen für eine Reservation die schriftliche Zusage einer Haftungsübernahme der Eltern oder des Vormundes. Minderjährige sind gegenüber der Firma STARLIMO bei einer Auftragserteilung verpflichtet, von sich aus auf ihre Minderjährigkeit hinzuweisen, eine Unterlassung dieser Pflicht gilt als Betrug und ist strafbar. 2. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken für die jeweils angegebene Zeit, wenn keine andere Preiseinheit angegeben ist. Fahrten die gebucht wurden, sind, sofern nichts anderes vereinbart und schriftlich festgelegt wurde, direkt an den Fahrer zu bezahlen. Vereinbarte Preise sind netto zu verstehen. WIR, Wechsel oder Checks werden nicht angenommen. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die im Angebot ausdrücklich als zugesichert angegeben sind. Sollte eine Fahrt länger dauern als im Vertrag vereinbart, so wird die Differenz nach Ende der Fahrt in bar mit dem Fahrer abgerechnet. 3. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich freibleibend ab Oberwil BL, ausschliesslich Gebühren und zusätzlicher Aufwand, auf Rechnung des Kunden. Beschädigungen im und am Fahrzeug werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Dies beinhaltet unter anderem auch jegliche Verunreinigung des Fahrzeuges die nicht von normaler Benutzung abstammen. Übelkeit und Brechreiz sind dem Chauffeur zu melden, damit dieser entsprechend handeln kann. Wird ein Fahrzeug dennoch verunreinigt, so hat der Schadens-Verursacher die Reinigungskosten zu übernehmen. Brandlöcher die trotz Rauchverbot durch den Kunden entstehen, werden repariert und dem Kunden verrechnet. Beschädigungen durch unsachgemässe Behandlung der Einrichtungen werden ebenfalls verrechnet. Ihr Chauffeur ist gerne bereit Ihnen alles zu erklären. Werden die Fahrzeuge von der Kundschaft mutwillig oder unabsichtlich im Innern oder Aussen beschädigt, so werden die Reparatur, Ausfall- und Überstellungs-Kosten verrechnet. Bei einer mutwilligen Beschädigung muss zusätzlich mit einer Anzeige gerechnet werden! 4. Nach Auftragserteilung haben wir das Recht, ganz oder teilweise vom Auftrag zurückzutreten, sofern auf Grund der eingezogenen Auskünfte unsere Forderung gefährdet erscheint. Eine Verpflichtung, diesbezügliche Unterlagen dem Kunden vorzulegen, besteht nicht. 5. Die Auftragserfüllung erfolgt im Rahmen des Möglichen. Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach der Durchführung des Auftrages schriftlich erfolgen. Im Falle von Einbruch in unser Fahrzeug, wird darum gebeten, Ersatzansprüche sofort jeweils bei dem betreffenden Chauffeur vorzubringen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. Bei nicht Erfüllen des Vertrages, ohne unser Verschulden, behalten wir uns die Rechnungsstellung vor. Bei einer Absage des Kunden innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Auftragsdurchführung wird der volle Betrag verrechnet. Annulation: Bei einer Absage des Kunden innerhalb von 7 Tagen vor der Auftragsdurchführung werden 75%, bis 7 Tage vor der Auftragsdurchführung werden 50%, bis 30 Tage vor der Auftragsdurchführung werden 25% des Betrages verrechnet. 6. Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Energiekrisen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie Streik oder Aussperrung, trotz der nach den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, befreien uns ganz oder teilweise von der Vertragserfüllung. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Erfüllung des Auftrages zum vereinbarten Zeitpunkt verunmöglicht, so gilt der Vertrag als nichtig. 7. In den Wintermonaten, insbesondere bei Gefahr von Eisglätte und mit Schnee bedeckten Fahrbahnen, können wir aus Sicherheitsgründen einen zuvor als angenommenen und bestätigten Auftrag kurzfristig ablehnen. In diesem Fall wird keine Rechnungsstellung von uns erfolgen. Ist einer der oben aufgeführten Punkte eingetroffen oder trifft während der Durchführung eines Auftrages ein, so ist die Abschätzung des Chauffeurs massgebend, dieser Entscheid gilt für den Kunden aus Sicherheitsgründen automatisch als angenommen. Die Firma STARLIMO.ch übernimmt nur die Kosten für den sicheren Heimtransport der Kunden. Die Art des Heimtransportes der Kunden wird durch die Firma STARLIMO.ch festgelegt. Ansprüche auf Schadenersatz, von uns nicht genehmigte Transporte oder Aufenthaltskosten sowie entgangener Gewinn sind ausgeschlossen. 8. Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, die uns geschuldeten Geldforderungen mit allfälligen Gegenforderungen zu verrechnen. 9. Mit Erscheinen der jeweils neusten Ausgabe von Preislisten und allgemeinen Vertragsbestimmungen verlieren alle bisherigen Kataloge, Preise, Vertragsbedingungen und Angebote ihre Gültigkeit. 10. Angebote, die aufgrund ungenauer oder unvollständiger Angaben erfolgen, haben nur Richtpreischarakter. 11. Vom Kunden verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen und Angabenbereinigung bzw. -überarbeitung sowie Änderungen während der Fahrt, die einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden zusätzlich verrechnet. 12. Als Erfüllungsort für Fahrten mit den Limousinen gilt Basel, für Streitigkeiten gilt Basel als vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt Schweizer Recht. 13. Diese oben aufgeführten Vertragsbestimmungen gelten nur für den Limousinen Service, alle anderen in unserem Katalog unter unserem Namen aufgeführten und angebotenen Fahrzeuge sind den Vertragsbestimmungen der jeweiligen Besitzer unterstellt. Die Durchführung dieser Aufträge liegt nicht in unserem Ermessen und ist Sache des jeweiligen Besitzers, die Firma STARLIMO.ch gilt in diesem Fall nur als Ansprechpartner, Organisator und Koordinator. |